Maklerauftrag
Maklerauftrag
zwischen
Kunde 1.) Vorname Name | Geburtsdatum |
Kunde 2.) Vorname Name | Geburtsdatum |
Anschrift: Straße, Hausnr. | PLZ, Ort |
– nachfolgend Kunde genannt –
und dem Versicherungsmakler
Vorname Name |
als Berater/in ausschließlich handelnd für FiNUM.Finanzhaus AG,
Widenmayerstr. 36, 80538 München
– nachfolgend Makler genannt –
Der Kunde beauftragt den o.g. Makler Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
1. Rechtliche Stellung des Maklers
Der Makler ist selbstständiger Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 VVG, der rechtlich und wirtschaftlich ausschließlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Der Kunde beauftragt den Makler, Versicherungsverträge zu vermitteln und diese zu betreuen (nachfolgend zusammen auch „Versicherungsvermittlung“ genannt). Die Versicherungsvermittlung umfasst die Beratung, Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, insbesondere Unterstützung im Schadensfall.
Der Maklerauftrag bezieht sich auf alle neu abzuschließenden Versicherungsverträge in sämtlichen für den Kunden relevanten Versicherungssparten. Ferner umfasst der Maklerauftrag auch die bereits bestehenden – nicht durch den Makler vermittelten – Versicherungsverträge des Kunden, die der Kunde dem Makler im FiNUM.Kundenportal, durch Angabe der Policennummer oder in sonstiger Weise gegenüber dem Makler hinreichend bestimmt benennt oder bei denen er einen entsprechenden Vorsorgebedarf erklärt. Die Haftung des Maklers für diese Verträge ist ausdrücklich nur auf die Zukunft und nur auf Veränderung dieser Verträge durch den Makler beschränkt.
2. Tätigkeiten des Maklers
Der Makler bietet dem Kunden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung eine Beratung nach den gesetzlichen Vorschriften. Er befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie ggfs. weiteren nach § 7c VVG erforderlichen Angaben und überprüft auf dieser Basis die bestehenden und/oder neu abzuschließenden Versicherungsverträge des Kunden auf Erfüllung des Vorsorgebedarfs des Kunden sowie eine mögliche Optimierung der Prämiensätze. Eine Überprüfung von bereits bestehenden Versicherungsanlageverträgen des Kunden findet nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung zwischen Makler und Kunde statt. Der Makler wahrt bei der Überprüfung der Versicherungsverträge die Interessen des Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Bei der Versicherungsvermittlung werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anders vereinbart wird. Bei der Marktuntersuchung finden nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten, Berücksichtigung. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt.
Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.
Außerdem wirkt der Makler insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z.B. im Schadensfall, im Rahmen der erteilten Maklervollmacht mit. Hierbei ist der Makler jedoch nicht berechtigt, über die Versicherungsverträge wirtschaftlich zu verfügen und/oder Versicherungsleistungen/Zahlungen für den Kunden entgegenzunehmen.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat für ihn erkennbare vertrags- und risikorelevante Änderungen, die den Versicherungsschutz betreffen, dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Beispiele für relevante Änderungen kann der Kunde dem beigefügten Informationsblatt (Anlage 1: Übersicht vertrags- und risikorelevante Änderungen) entnehmen.
Für den Fall einer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine regelmäßige Beurteilung der Eignung des Versicherungsanlageprodukts vornehmen zu lassen.
4. Vergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung für die Versicherungsvermittlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden.
5. Haftung
a. Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von dem Makler übernommenen Garantie. Dasselbe gilt, sofern eine Pflichtverletzung des Maklers einen Schadensersatzanspruch gem. § 63 VVG begründet.
b. Verletzt der Makler eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) fahrlässig und ist kein Fall der Ziff. 5. a. gegeben, so ist die Haftung des Maklers der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vertragstypischen und für den Makler vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf die gesetzlich geregelte und jeweils gültige Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Maklers. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.564.610 Euro pro Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (Stand 09.10.2024) und wird regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst. Die gesetzliche Regelung zur Anpassung findet sich in § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) in Verbindung mit den jeweils gültigen technischen Regulierungsstandards, die auf Grundlage des Art. 10 Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen werden. Eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages (Maklerauftrag) überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
c. Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung des Maklers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
d. Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Organe und Vertreter des Maklers.
6. Abtretungsverbot
Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Kunden gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Diese Regelung findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
7. Vertragsdurchführung
Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
8. Vertragsdurchführung/Datenschutz
Die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der vom Kunden gesondert erteilten Maklervollmacht. Zur bestmöglichen Durchführung und Erfüllung des Maklerauftrages darf der Makler Dritte einbeziehen. Insbesondere darf er den Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden zur Vertragsabwicklung und zur Verwaltung des vom Makler betreuten Vertragsbestands nutzen.
Für Einzelheiten zur Verwendung der Kundendaten durch den Makler und der von ihm eingesetzten Dritten wird auf die Information zur Datenverarbeitung und Einwilligung, die Kommunikationserklärung und die Maklervollmacht verwiesen.
9. Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weiteren Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Verträgen erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.
Bevor eine Vertragsübernahme erfolgen darf, wird der Kunde mit hinreichendem zeitlichem Vorlauf informiert und erhält die Möglichkeit einer Vertragsübernahme binnen einer Frist von vier Wochen zu widersprechen und den Maklervertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag (Maklerauftrag) wurden nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen unabdingbar der Textform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die undurchführbare oder unwirksame Regelung durch eine solche zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vertragslücke.
Die notwendige Erstinformation des Maklers gem. VersVermV wurde dem Kunden vom Makler beim Erstkontakt übergeben.
Anlage 1: Kundeninformation über vertrags- und risikorelevante Änderungen
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Ort, Datum
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Unterschrift: Kunde Unterschrift: Makler
Anlage 1
Übersicht vertrags- und risikorelevanter Änderungen
Bitte teilen Sie vertrags- und risikorelevante Änderungen, die Ihren Versicherungsschutz betreffen (siehe nachfolgende Auflistung), dem Makler unverzüglich mit.
Die nachfolgende Liste zeigt Beispiele vertrags- und risikorelevanter Änderungen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderung Ihrer Lebens- und Wohnsituation
- Hochzeit
- Zusammenlegung zweier Haushalte
- Scheidung / Trennung vom Ehepartner
- Geburt / Adoption eines Kindes
- Tod eines Familienmitglieds
- Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Umzug
- Immobilienerwerb oder –verkauf
- Deutliche Veränderung des Hausratswertes
- Aufnahme riskanter Freizeitbeschäftigungen (z.B. Fallschirmspringen, Fliegen, Paragliding, Jagdschein, Motorsport etc.)
- Krankheit
- Erwerb eines Haustieres (vor allem Hund oder Pferd)
- Kauf / Verkauf eines Kraftfahrzeuges
Änderung Ihrer Beschäftigungssituation
- Änderung des Einkommens (z.B. durch Beförderung, Gehaltserhöhung)
- Unternehmenswechsel
- Eintritt in den Altersruhestand
- Arbeitslosigkeit
- Reduktion der Arbeitstätigkeit (Teilzeit)
- Wechsel von Bürotätigkeit zu körperlicher Tätigkeit und umgekehrt
- Entsendung ins Ausland
- Wegfall der Sozialversicherungspflicht bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Übergang in den Beamtenstatus
Änderung Ihrer finanziellen Verhältnisse
- Erbschaften
- Aufnahme von Darlehen
Gravierende Änderungen Ihrer Vermögensverhältnisse
Maklervollmacht
Maklervollmacht
Mit meiner nachfolgenden Unterschrift gebe ich folgende Erklärungen ab:
- Maklervollmacht
Hiermit erteile ich
Kunde 1.) Vorname Name | Geburtsdatum |
Kunde 2.) Vorname Name | Geburtsdatum |
Anschrift: Straße, Hausnr. | PLZ, Ort |
– nachfolgend Vollmachtgeber genannt –
dem Versicherungsmakler
FiNUM.Finanzhaus AG
Widenmayerstr. 36, 80538 München
– nachfolgend Vollmachtnehmer genannt – dem Versicherungsmakler
FiNUM.Finanzhaus AG, Widenmayerstr. 36, 80538 München
- nachfolgend Makler genannt –
die Vollmacht,
- die aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den jeweiligen Versicherern und Ombudsmännern zu übernehmen. Das beinhaltet auch die Befugnis, sämtliche Willenserklärungen, die die Versicherungsverträge betreffen, abzugeben und entgegenzunehmen (z.B. Beantragung, Änderungen und Kündigung von Versicherungsverträgen)
- bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen (z.B. im Schadenfall), die die von dem Makler vermittelten und/ oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverträge betreffen, zu unterstützen
- die vom Versicherer vor Vertragsschluss zu übergebenden Unterlagen (insbesondere Vertragsinformationen, Bedingungen, etc.) entgegenzunehmen sowie Auskünfte bei Versicherern und Sozialversicherungsträgern (z.B. Rentenversicherungsträgern) einzuholen
- Untervollmachten zu erteilen (z.B. der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, datenschutz@jungdms.de).
Die Vollmacht umfasst auch, dass
- der Makler zur Durchführung und Erfüllung des zwischen dem Makler und dem Vollmachtgeber bestehenden Maklerauftrages Dritte (z.B. Jung, DMS & Cie. Pool GmbH und sonstige Haupt- bzw. Untervermittler, Anbieter von Vergleichsrechnern) einbeziehen darf.
- die bestehenden und neu abzuschließenden Versicherungsverträge zu diesem Zweck in den Bestand der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden übernommen und dem Makler zur Betreuung zugeordnet werden. Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist ein Maklerpool, der vom Makler technisch und organisatorisch in den Vermittlungsprozess und in die Vertragsbetreuung einbezogen wird.
- die gesamte Korrespondenz des Versicherers mit mir, dem Vollmachtgeber, im Original und mit dem Makler bzw. der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH in Kopie geführt werden kann.
Sofern in dieser Vollmacht nicht abweichend geregelt, gilt die Vollmacht uneingeschränkt für alle bestehenden und abzuschließenden Versicherungsverträge des Vollmachtgebers.
Für den Fall, dass der Maklerauftrag auf einen Rechtsnachfolger des Maklers übergeht, gilt diese Vollmacht für den Rechtsnachfolger fort.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann von dem Vollmachtgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber dem Makler widerrufen werden.
- Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung
Dem Vollmachtgeber ist bewusst, dass es aufgrund der Vollmachtserteilung auch zu einem Austausch seiner personenbezogenen Daten zwischen dem jeweiligen Versicherer, dem Makler und den von dem Makler in den Vermittlungs- und Betreuungsprozess einbezogenen Dritten (insbesondere dem Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH) kommen kann.
Dabei wird der jeweilige Versicherer, bei dem ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll oder bei dem ein von dem Makler zu betreuender Versicherungsvertrag besteht, dem Makler und der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH diejenigen Versicherungsunterlagen (z.B. Versicherungsscheine, etc.), Informationen zum Versicherungsvertrag und personenbezogenen Daten des Vollmachtgebers zur Verfügung stellen, die für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erforderlich sind. Insbesondere bei Personenversicherungen wie Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungsverträgen kann es sein, dass der Versicherer dabei auch Gesundheitsdaten an den Makler und die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH übermittelt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn den Versicherungsunterlagen Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken zu entnehmen sind. Die zuvor genannten Daten, Informationen und Unterlagen zum Versicherungsvertrag unterliegen dem Geheimnisschutz nach § 203 StGB.
Ich, der Vollmachtgeber, willige ein, dass der jeweilige Versicherer meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten an den Makler und die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH zum Zwecke der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen übermitteln darf. Zugleich entbinde ich die Versicherer und deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Hinweis:
Diese Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung „Maklervollmacht“ kann der Vollmachtgeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Makler oder der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH widerrufen und den Widerruf schriftlich oder per E-Mail an die oben genannten Adressen richten. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Der Widerruf kann dazu führen, dass die Betreuungsübernahme, Beratung und Vermittlung für die Zukunft nicht wie oben beschrieben erfolgen kann.
Der Vollmachtnehmer wird hinsichtlich der Verhandlungsführung Rücksprache mit dem Vollmachtgeber halten und ihn jeweils entsprechend unterrichten. Der Vollmachtnehmer und die JDC sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
, den | ||
Ort, Datum | Unterschrift: Kunde 1 | |
Unterschrift: Kunde 2 |